Riester oder Tagesgeldkonto
Tagesgeldkonten haben vor allem in Niedrigzins-Zeiten beste Chancen, dem guten alten Sparbuch den Rang abzulaufen. Angeboten werden sie von nahezu jeder Bank, meistens gebührenfrei. Für seine Einlagen erhält man zwar geringere Zinsen als bei längerfristigen Festgeldanlagen, aber doch immer noch deutliche höhere als für klassische Sparbuch-Einlagen. Dennoch kann man über sein Geld jederzeit und ohne Einschränkungen verfügen, das heißt täglich, in beliebiger Höhe und ohne Kündigungsfristen. Die Zinszahlung erfolgt je nach Konditionen der Bank, bei der das Tagesgeld-Konto geführt wird, entweder jährlich, quartalsweise oder monatlich. Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres erhält man in der Regel automatisch von der Bank eine übersichtliche Gesamtaufstellung der im Vorjahr erzielten Zinsen und der eventuell bereits von der Bank einbehaltenen Kapitalertragssteuer. Denn natürlich sind auch diese Kapitalerträge steuerpflichtig, wenn sie den Freibetrag von 801 Euro pro Jahr für Ledige bzw. von 1602 Euro pro Jahr für Verheiratete übersteigen. Den Freibetrag können Anleger bei der Tagesgeldkonto-Bank direkt per Freistellungsauftrag geltend machen. Wurden höhere Zinsen erzielt, so zieht die Bank vom übersteigenden Betrag 25% Kapitalertragssteuer ab und führt diese ans Finanzamt ab. Sollte der persönliche Einkommenssteuersatz für das betreffende Jahr unter 25% liegen, so kann man den über den Freibetrag hinausgehenden Zinsertrag seinem übrigen Einkommen zurechnen und ihn so seinem persönlichen Einkommenssteuersatz unterwerfen. Das lohnt sich für alle, die zwar über ein nettes Sümmchen auf ihrem Tagesgeldkonto verfügen, in dem betreffenden Jahr aber wenig Einkommen hatten, eine Ausbildung machten, noch studierten, etc.